Änderung bei der Bearbeitung der Spielerpässe an dem 1. April 2019

Aufgrund der Änderung der Ordnung für die Spielberechtigung im Rahmen des letzten Verbandstages (Wegfall der Altersgrenze für Doppelspieler [Gastspieler/Vereinsspieler]) gibt es eigentlich keine Spielerpässe mehr, die nicht genehmigt werden könnten.

Daher haben wir uns entschieden, das Verfahren der Passgenehmigung an die Geschäftsstelle abzugeben. Als weiterer Nebeneffekt entfällt dadurch das Hin- und Herschicken der Spielerpässe zwischen der Geschäftsstelle und dem Spielausschuss.

Bitte sendet ab sofort neue wie alte Spielerpässe nur noch an die Geschäftsstelle des Betriebssportverbandes. Hier nochmal die Anschrift:

Betriebssportverband Hamburg e.V
Wendenstr. 120
20537 Hamburg

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